Seit Inkrafttreten der EnEv 2014 im Mai 2014 wird bei Neuvermietungen und Verkäufen von Wohngebäuden ein Nachweis über den Energieverbrauch des Gebäudes benötigt. Weiterhin sind bestimmte energetische Nachrüstmaßnahmen zur Energieeinsparung zu erfüllen. Die Strafe bei Missachtung der Vorschriften kann bis zu 15.000.- Euro betragen.
Der Energieausweis ist alle 10 Jahre zu erneuern. Es wird zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis differenziert.
Bedarfsausweis: Die baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten werden erfasst und anhand eines fiktiven Referenzgebäudes die Verbrauchswerte errechnet. Dieses Verfahren ist bei Wohngebäuden bis zu fünf Wohneinheiten vorgeschrieben.
Verbrauchsausweis: Bei einem Gebäude ab 5 Wohneinheiten darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Hierzu sind die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre anzugeben.
Der Verbrauchsausweis ergibt meist bessere Werte, da Lage und Nutzerverhalten berücksichtigt werden.
Um eine identische Auswertung zu erhalten werden möglichst exakte Angaben zu Ihrem Gebäude benötigt. Halten Sie diese bitte bei der Ortsbegehung bereit. (Liste der benötigten Unterlagen)